Infrastruktur
Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.
Die vorläufigen SNB 2023 mit den dazugehörigen Anlagen werden im Änderungsmodus zur Stellungnahme nach § 19 Abs.2 ERegG bereitgestellt.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit bis zum 07.10.23 in elektronischer Form an EIU@sweg.de Stellung zu nehmen.
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Benutzungsbedingungen gültig ab 10.12.2023 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Benutzungsbedingungen gültig ab 11.12.2022 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Benutzungsbedingungen gültig ab 12.12.2021 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenanmeldeformular für den Netzfahrplan
Anlage 4 Trassenanmeldeformular für den Gelegenheitsverkehr
Anlage 5 Netzzugangsrelevante Regelwerke
Anlage 6 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Infrastruktur EVU seehäsle
Im Auftrag des Landkreises Konstanz betreibt die SWEG Schienenwege GmbH die Infrastruktur des "EVU seehäsle" zwischen Stahringen und Stockach.
Der Eigenbetrieb „EVU seehäsle“ des Landkreises Konstanz ändert als Betreiber der Infrastruktur der Strecke Stahringen – Stockach die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.
Die vorläufigen SNB 2025 mit den dazugehörigen Anlagen werden im Änderungsmodus zur Stellungnahme nach § 19 Abs.2 ERegG bereitgestellt.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit bis zum 07.10.23 in elektronischer Form an Nahverkehr@lrakn.de Stellung zu nehmen.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 10.12.2023.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2019.
Benutzungsbedingungen gültig ab 09.12.2018 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG
Nachstehend veröffentlichen wir die Schienennetznutzungsbedingungen für den Netzfahrplan 2019 gültig ab 09.12.2018.
Schienennetzbenutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetzbenutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Trassenpreiskatalog, gültig ab 09.12.18
Anlage 2 Kontaktdaten
Anlage 3 Trassenanmeldeformular
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)