Infrastruktur

Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.

Die vorläufigen SNB 2023 mit den dazugehörigen Anlagen werden im Änderungsmodus zur Stellungnahme nach § 19 Abs.2 ERegG bereitgestellt.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit bis zum 07.10.23 in elektronischer Form an EIU@sweg.de Stellung zu nehmen.

Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise  
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
 
Infrastrukturnutzungsvertrag  
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag

Infrastruktur EVU seehäsle

Im Auftrag des Landkreises Konstanz betreibt die SWEG Schienenwege GmbH die Infrastruktur des "EVU seehäsle" zwischen Stahringen und Stockach.

Der Eigenbetrieb „EVU seehäsle“ des Landkreises Konstanz ändert als Betreiber der Infrastruktur der Strecke Stahringen – Stockach die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.

Die vorläufigen SNB 2025 mit den dazugehörigen Anlagen werden im Änderungsmodus zur Stellungnahme nach § 19 Abs.2 ERegG bereitgestellt.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit bis zum 07.10.23 in elektronischer Form an Nahverkehr@lrakn.de Stellung zu nehmen.

Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 10.12.2023.

Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EVU-seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2019.

Benutzungsbedingungen gültig ab 09.12.2018 der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG

Nachstehend veröffentlichen wir die Schienennetznutzungsbedingungen für den Netzfahrplan 2019 gültig ab 09.12.2018.

Schienennetzbenutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetzbenutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Trassenpreiskatalog, gültig ab 09.12.18
Anlage 2 Kontaktdaten
Anlage 3 Trassenanmeldeformular
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)