Infrastruktur
Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die Trassenentgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen (SNB) ab dem 12.12.2027.
Die vorläufigen SNB 2028 mit den dazugehörigen Anlagen, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung unterliegen, sind bisher nicht genehmigt. Die Fassung enthält die beantragten Entgelte des Mindestzugangspakets, die noch einer Änderung des Genehmigungsverfahrens unterliegen können. Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, bis 11.10.2026 per E-Mail an EIU@sweg.de Stellung zu nehmen.
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Zugangsbedingungen und Entgelte der SWEG Schienenwege GmbH gültig ab dem 13. Dezember 2026:
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Zugangsbedingungen und Entgelte der SWEG Schienenwege GmbH gültig ab dem 14. Dezember 2025:
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die SNB sowie die dazu gehörenden Anlagen als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen mit Gültigkeit ab dem 15.12.2024.
Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, besonderer Teil (NBS-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
Infrastruktur EIU seehäsle
Im Auftrag des Landkreises Konstanz betreibt die SWEG Schienenwege GmbH die Infrastruktur des "EIU seehäsle" zwischen Stahringen und Stockach.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 12.12.2027. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.
Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, bis zum 09.10.2026 in elektronischer Form an Nahverkehr@lrakn.de Stellung zu nehmen.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 13.12.2026. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.
Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 14.12.2025. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.
Das „EIU seehäsle“ des Landkreises Konstanz ändert als Betreiber seiner Infrastruktur die Schienennetznutzungsbedingungen sowie die dazu gehörenden Anlagen.
- Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
- Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
- Anlage 1 Kontaktdaten
- Anlage 2 Trassenpreise
- Anlage 3 Trassenbestellformular
- Anlage 4 Vereinfachte Terminkette
- Infrastrukturnutzungsvertrag EVU LK Konstanz
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, allgemeiner Teil (NBS-AT)
- Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen, bsonderer Teil (NBS-BT)
- Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
- Anlage 2 Entgelte
- Anlage 3 Serviceeinrichtungen Anmeldeformular
