Infrastruktur

Die SWEG Schienenwege GmbH ändert als Betreiber ihrer Infrastruktur die Trassenentgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen ab dem 13.12.2026.

Die vorläufigen SNB 2026 mit den dazugehörigen Anlagen, die das Mindestzugangspaket betreffen und nach § 45 ERegG der Genehmigung unterliegen, sind bisher nicht genehmigt. Die Fassung enthält die beantragten Entgelte des Mindestzugangspakets, die noch einer Änderung des Genehmigungsverfahrens unterliegen können.

Schienennetznutzungsbedingungen, allgemeiner Teil (SNB-AT)
Schienennetznutzungsbedingungen, besonderer Teil (SNB-BT)
Anlage 1 Infrastrukturbeschreibung
Anlage 2 Trassenpreise 
Anlage 3 Trassenbestellformular
Anlage 4 Vereinfachte Terminkette

Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 1 Infrastrukturnutzungsvertrag
Anlage 2 Infrastrukturnutzungsvertrag

Infrastruktur EIU seehäsle

Im Auftrag des Landkreises Konstanz betreibt die SWEG Schienenwege GmbH die Infrastruktur des "EVU seehäsle" zwischen Stahringen und Stockach.

Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 13.12.2026. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.

Zugangsberechtigte haben die Möglichkeit, bis zum 01.10.2025 in elektronischer Form an Nahverkehr@lrakn.de Stellung zu nehmen.

Anlage 2 Trassenpreise

Der Eigenbetrieb des Landkreises Konstanz „EIU seehäsle“ ändert als Betreiber der Strecke Stahringen – Stockach seinen Katalog der Entgelte, als Teil der Schienennetznutzungsbedingungen, ab dem 14.12.2025. Im Übrigen behalten die aktuellen Schienennetznutzungsbedingungen ihre Gültigkeit.

Anlage 2 Trassenpreise

Ein Unternehmen der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH